• Eine Reihe von gelben Tonnen zieht sich wie eine Perlenschnur rund um die Schlossinsel. Die Tonnenreihe erstreckt sich auch über die Brückenzufahrten der Schlossbrücke und der Drehbrücke. Das bedeutet: Durchfahren verboten – das gilt für alle Arten von Wasserfahrzeugen; also auch für Ruderboote. Das alles ist geregelt in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, §6.22. Dort heißt es zur […]