Eine Reihe von gelben Tonnen zieht sich wie eine Perlenschnur rund um die Schlossinsel. Die Tonnenreihe erstreckt sich auch über die Brückenzufahrten der Schlossbrücke und der Drehbrücke. Das bedeutet: Durchfahren verboten – das gilt für alle Arten von Wasserfahrzeugen; also auch für Ruderboote. Das alles ist geregelt in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, §6.22. Dort heißt es zur Bedeutung von gelben Tonnen: „Das Befahren einer Wasserfläche, die durch die gerade Linie zwischen zwei oder mehreren Zeichen nach Nummer 1 oder durch eine Reihe von gelben Tonnen (Anlage 8, Abschnitt VIII Bild 33/34) begrenzt wird, ist allen Fahrzeugen und Schwimmkörpern verboten.“
Ein Zusammenhang mit den Feiern zum Tag der Deutschen Einheit und damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen ist wahrscheinlich, Stand Montag aber zunächst nicht belegt.
Eine Reihe von gelben Tonnen zieht sich wie eine Perlenschnur rund um die Schlossinsel. Die Tonnenreihe erstreckt sich auch über die Brückenzufahrten der Schlossbrücke und der Drehbrücke. Das bedeutet: Durchfahren verboten – das gilt für alle Arten von Wasserfahrzeugen; also auch für Ruderboote. Das alles ist geregelt in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, §6.22. Dort heißt es zur Bedeutung von gelben Tonnen: „Das Befahren einer Wasserfläche, die durch die gerade Linie zwischen zwei oder mehreren Zeichen nach Nummer 1 oder durch eine Reihe von gelben Tonnen (Anlage 8, Abschnitt VIII Bild 33/34) begrenzt wird, ist allen Fahrzeugen und Schwimmkörpern verboten.“
Ein Zusammenhang mit den Feiern zum Tag der Deutschen Einheit und damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen ist wahrscheinlich, Stand Montag aber zunächst nicht belegt.