Präventions- und Schutzkonzept der SRG
Die Schweriner Rudergesellschaft legt höchsten Wert auf die Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Gewalt und Grenzverletzungen.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen in unserem Verein in einer geschützten Umgebung aufwachsen und ihre sportlichen Fähigkeiten frei von jeglicher Form von Missbrauch und Diskriminierung entfalten können.
Auch unsere erwachsenen Mitglieder und alle anderen im Verein tätigen Personen sollen einen geschützten Raum erfahren und wissen, wie sie sich und andere vor jeglicher Form von Gewalt, vor Grenzverletzungen und Diskriminierung schützen können.
Die Schweriner Rudergesellschaft hat ein Präventions- und Schutzkonzept entwickelt, das in der Vorstandssitzung am 19.11.2025 beschlossen wurde. Die Regelungen und Leitlinien in diesem Konzept dienen der Vorbeugung von sexualisierter Gewalt und von Grenzverletzungen. Gleichzeitig werden darin konkrete Handlungsleitlinien bei der Vermutung oder dem Verdacht von grenzverletzenden Verhaltensweisen und Übergriffen bis hin zur Meldung und zur Aufklärung von sexualisierter Gewalt vorgegeben. Das Konzept steht hier zur Einsicht bereit.
Schutzkonzept Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt
Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegenüber Mitgliedern des Vereins. Inhalt sind strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung von (sexueller) Gewalt und Handlungsanweisungen im Verdachtsfall. Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden.
1. Leitbild
Der Verein „Schweriner Rudergesellschaft von 1874/75 e.V.“ (kurz SRG) ist in seinen Aktivitäten grundsätzlich offen für alle Menschen. Wir wollen soziale Integration bewirken, wobei die Selbstachtung und der Respekt vor der Würde des Menschen von großer Bedeutung sind. Unser Umgang untereinander ist geprägt von Vertrauen, Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Fairness. Sportliche und gesellschaftliche Regeln werden beachtet und eingehalten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Kultur der Achtsamkeit. Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten und beziehen dagegen Stellung.
2. Auswahl von ehrenamtlichen Mitarbeitenden
Alle ehrenamtlichen Trainer, Betreuer und Helfer handeln im Auftrag des Vereins. Bei ihrer Auswahl und ihrem Einsatz lassen die Verantwortlichen größte Sorgfalt walten. Trainer und Übungsleiter, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, legen in einem 3-jährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vor. Die Prüfung wird durch das verantwortliche Vorstandsmitglied dokumentiert und abgelegt. Der Verein schließt mit den Trainern und Übungsleitern eine Vereinbarung, in der sie sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln in diesem Schutzkonzept verpflichten.
3. Schulungen und Informationen
Die SRG sorgt dafür, dass ihre ehrenamtlich Mitarbeitenden regelmäßig zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ geschult werden. Darüber hinaus werden sie über weitere Bildungsangebote des Landessportbundes M-V e. V. informiert. Die Verhaltensregeln und die Handlungsleitlinien im Verdachtsfall sind allen ehrenamtlich Mitarbeitenden bekannt. Das Schutzkonzept, die Ansprechpartner und weitere Informationen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ werden auf der Homepage des Vereins eingestellt und können öffentlich eingesehen werden (www.schwerinerrudergesellschaft.de).
4. Verhaltensregeln
Körperkontakt
Körperliche Kontakte müssen grundsätzlich von den Beteiligten erwünscht und gewollt sein. Gegenüber Kindern und Jugendlichen dürfen sie das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Bei Hilfestellungen im Training sowie bei Verletzungen hat der Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfeleistung zu erfolgen. Nach Möglichkeit sollten vorab die Notwendigkeit und die Art und Weise der Hilfeleistung erklärt und abgeklärt werden, ob das so in Ordnung ist.
Sechs-Augen-Prinzip
Situationen, in denen sich nur zwei Personen in einem abgeschlossenen Raum befinden, sind grundsätzlich zu vermeiden. Das gilt insbesondere für Umkleiden und Duschen. Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst das Prinzip der „Offenen Tür“ eingehalten, d. h., wenn keine weitere Person anwesend ist, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
Fahrten/Mitnahme
Für Fahrten und die Mitnahme von jungen Sportlern in privaten Fahrzeugen gilt ebenso grundsätzlich das „Sechs-Augen“-Prinzip. Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Trainer (Wohnung, Haus, Garten, Boot usw.) mitgenommen.
Übernachtung
Trainer übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.
Gemeinsames Duschen und Umkleiden sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
Nach Möglichkeit wird jede Regatta/Fahrt/Trainingslager von (mindestens) einer weiblichen sowie männlichen Bezugsperson begleitet.
Geheimnisse
Trainer teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Trainer mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
Geschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer abgesprochen sind.
Allgemeiner Umgang miteinander
Sexualisierte und abwertende Sprache, Diskriminierung sowie die Verbreitung von Bildmaterial zum Schaden von Kindern und Jugendlichen werden vermieden.
Sexuelle Beziehungen zwischen Betreuern und Minderjährigen sind zu vermeiden.
Transparenz der Regelungen
Wird von einer der Verhaltensregel aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Trainer abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der Verhaltensregel.
5. Intervention
Wenn ein Vereinsmitglied von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, sind folgende Schritte einzuhalten.
Zuhören und ernst nehmen
– Signalisieren, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen
– Akzeptieren, wenn der/die Betroffene nicht weitersprechen will
– Vermitteln, dass dem Berichteten Glauben geschenkt wird
– Nichts herunterspielen
– Versichern, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat
Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären
– Gespräche vertraulich behandeln
– deutlich machen, dass Unterstützung und Rat eingeholt werden
– über das weitere Vorgehen informieren
– dem Alter angemessen einbeziehen
Sachverhalt dokumentieren
– zeitnah und genau protokollieren, was berichtet, gehört oder beobachtet wurde
– eigene Interpretationen vermeiden
– bei Vermutungen Beobachtungen und Anhaltspunkte dokumentieren, auf denen diese
beruhen
Beratung und Unterstützung holen, nächste Schritte vereinbaren
– Beratung mit Vertrauensperson, Verantwortlichen im Verein, Beratungsstelle
– Ruhe bewahren
– nichts überstürzen
– keine eigenen Nachforschungen anstellen
– auf keinen Fall Beschuldigte/n kontaktieren
– nichts an die Öffentlichkeit bringen
6. Meldung von Vorfällen
Die Verantwortlichen im Verein (Trainer, Betreuer) nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereich wahr.
Über jeden Sachverhalt oder konkreten Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt sind die Ansprechpartner für sexualisierte Gewalt bzw. das verantwortliche Vorstandsmitglied unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
Diese beraten sich zeitnah und geben dem Vorstand Empfehlungen für weitere Schritte.
Über konkrete Maßnahmen entscheidet der Vorstand.
Jeder Vorgang wird dokumentiert und beim verantwortlichen Vorstandsmitglied abgelegt.
Bei konkreten Fällen von sexualisierter Gewalt sind die öffentlichen Fachstellen einzubeziehen.
7. Ansprechpartner
Bei konkreten Verdachtsfällen im Verein stehen die Trainer, der Vorstand sowie folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Antje Wendler * ansprechpartnerin@schwerinerrudergesellschaft.de
Henning Lipski * ansprechpartner@schwerinerrudergesellschaft.de
Kinderschutzhotline M-V
(kostenlos und rund um die Uhr erreichbar)
0800 1414007
Kontaktstelle im Sport (Landessportbund MV)
Kerstin Mai
Abteilungsleiterin Bildung/Jugend/Präventionsbeauftragte
0385 76176-40
k.mai@lsb-mv.de
Beratungsstelle Kinderschutzbund
0385 3000 812
info@dksb-schwerin.de
www.kinderschutzbund-schwerin.de
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt – AWO
Platz der Jugend 8, 19053 Schwerin
0385 555 735 2
bgsg@awo-schwerin.de
N.I.N.A. e. V.
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 555 30
https://nina-info.de
Weitere Beratungsstellen unter
www.hilfeportal-missbrauch.de
www.cora-mv.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
- bundesweit, kostenfrei, anonym
- www.hilfeportal-missbrauch.de
- https://www.anrufen-hilft.de/#
Telefon: 0800 22 55 530
Telefonzeiten:
Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr
Das Hilfe-Telefon berät anonym, kostenfrei, mehrsprachig und in Gebärdensprache.
Nicht besetzt an bundesweiten Feiertagen und am 24. und 31. Dezember.
Außerhalb unserer Telefonzeiten können Sie uns eine Nachricht schreiben:
www.schreib-ollie.de
Unabhängige Ansprechstelle Safe Sport
Dein Halt bei Gewalt – Wenn Sport kein Safe Space mehr ist.
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.
https://www.ansprechstelle-safe-sport.de
Telefon: 0800 11 222 00
Bei Fragen, Anregungen oder konkreten Anliegen zur Prävention, Intervention und zur Aufarbeitung interpersonaler Gewalt im Sport können die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Landessportjugenden/-bünde und -verbände oder die Deutsche Ruderjugend (jugendschutz@rudern.de) weiterhelfen.
Die Ansprechpersonen des Deutschen Ruderverbands sind:
Sebastian Haase, Vorsitzender DRJ (ehrenamtlich)
Sina Burmeister, Vorständin Jugend (hauptamtlich)
Telefon 0151 28183666
sina.burmeister@rudern.de
Die Ombudsperson ist:
Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Rechtsanwalt
Telefon 0621 4256-223
Mobil 0172 62 14 739
Ulrich.Toedtmann@rittershaus.net
8. Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes
Das Schutzkonzept wird jeweils im Abstand von zwei Jahren überprüft und entsprechend den Erfordernissen im Verein fortgeschrieben.
Das Schutzkonzept wurde per Vorstandsbeschluss am 19.11.2025 genehmigt.


