Vereinsbus

Unser Vereinsbus ist ein begehrtes Gefährt. Der Vorstand hat deshalb genau festgelegt, wann der Bus wie zum Einsatz kommen kann. Die Regeln gibt es hier.

Regeln zur Busnutzung

Achtung, der Bus ist 5,3 m lang, 1,97 m hoch und 2,3 m breit.

Der Bus wurde angeschafft, um die sportlichen Aktivitäten im Verein, insbesondere den Wettkampfsport, auf umweltverträglicher Basis zu ermöglichen und zu fördern.

Die Nutzung muss mindestens 10 Tage vor dem Termin mit folgenden Personen abgestimmt werden:

René Flaschmann, Trainer – E-Mail: trainer@schwerinerrudergesellschaft.de

Robert Jacob, 2. Vorsitzender Technik – E-Mail: robert.jacob@schwerinerrudergesellschaft.de oder telefonisch unter: 0172 3136731

Es gelten folgende Prioritäten: Nachwuchs – Masters – Wanderrudern/Breitensport – sonstige vereinsbasierte Nutzung.

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  1. Im Fahrtenbuch trägt die Fahrerin oder der Fahrer ihren bzw. seinen Namen, den Kilometerstand und
    eventuelle Mängel vor Fahrtantritt ein.
  2. Die Fahrerin oder der Fahrer des Busses hat in Besitz einer dafür gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
  3. Für die Fahrerin oder den Fahrer des Busses gilt 0,0 Promille.
  4. Die Fahrerin oder der Fahrer hat die StVO einzuhalten, Kosten für Verstöße gegen diese gehen zu ihren bzw. seinen Lasten.
  5. Die Fahrerin oder der Fahrer des Busses hat sich vor Fahrtantritt auch zu überzeugen, dass alle Insassen angeschnallt sind und die Ladung gesichert ist.
  6. Die Fahrerin oder der Fahrer ist verantwortlich für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit des Busses.
  7. Nach Fahrtende ist der Bus vollgetankt und gereinigt umgehend auf den Platz der Schweriner Rudergesellschaft abzustellen. Der Kilometerstand und eventuell aufgetretene Mängel sind im Fahrtenbuch zu vermerken. Bei Mängeln bitte sofort
    Robert Jacob (E-Mail: robert.jacob@schwerinerrudergesellschaft.de oder telefonisch unter: 0172 3136731) benachrichtigen.
  8. Die Fahrerin oder der Fahrer hat bei einem Unfall die Polizei zur Unfallaufnahme am Unfallort zu benachrichtigen und unverzüglich zu informieren (aus versicherungsrechtlichen Gründen).

Der Vereinsvorstand kann Personen vom Führen des Vereinsbusses ausschließen.

gez. der Vorstand