Die Mitgliederversammlung 2026 der Schweriner Rudergesellschaft entscheidet über eine Satzungsänderung und über Änderungen in der Beitragsordnung. Dabei geht es auch um eine zusätzliche Umlage. Diese ist nötig, um den Vereinsbetrieb sichern zu können.

Wer am SRG-Bootshaus sein Boot zum Steg trägt, kann die Bodenwelle direkt an der Uferkante nicht übersehen. Die Uferbefestigung an der Spundwand ist abgesackt. „Es besteht die Gefahr, dass der gesamte Sattelplatz in den Schweriner See abbricht“, sagt Stephan Möller, Vorsitzender der SRG. „Dann wäre kein Ruderbetrieb mehr möglich.“ Im Herbst dieses Jahres könnte unter Umständen schon die Sanierung beginnen. Die Kosten könnten bei etwa 120.000 Euro liegen, denn auf einer Länge von gut 55 Metern ist eine neue Spundwand mit einer Einbindetiefe von 8 Metern erforderlich. Betroffen ist auch der Uferbereich auf der Restaurantseite und damit der öffentlich zugängliche Steg.

Auch dieser Steg, der Vereinseigentum ist, ist marode. Der Holzbelag ist in weiten Teilen hinüber. Ein neuer Belag mit Betonplatten an Land und neuen Holzplanken ab der Uferkante könnte mit etwa 75.000 Euro zu Buche schlagen. Und auch der Übergang zwischen den beiden Gebäuden auf dem Vereinsgelände muss erneuert werden. „Die Verkehrssicherungspflicht ist nur noch mit hohem finanziellen Aufwand zu gewährleisten“, sagt Stephan. Die Brücke braucht neue Längsträger und einen neuen Belag aus Holz. Ansonsten wäre der Zugang zu den Zimmern über dem Restaurantbereich bald nicht mehr möglich.

Die SRG wird dafür Fördermittel beantragen und eine Finanzierung planen. Das allein reicht aber nicht – auch nicht trotz des lebhaften Einsatzes vieler Mitglieder bei jedem Arbeitseinsatz oder anderen Umbauarbeiten. Diese Fälle sind ein paar Nummern größer. Die Zeit drängt, da ist sich der SRG-Vorstand sicher. „Wenn wir es jetzt nicht angehen: mit jedem weiteren Jahr würde es noch teurer werden“, sagt Hartwig Kühl, einer der stellvertretenden SRG-Vorsitzenden. Darum hat der geschäftsführende Vorstand einen Vorschlag für eine Instandsetzungsumlage entworfen, die in die Beitragsordnung der Schweriner Rudergesellschaft aufgenommen werden soll. Jedes erwachsene SRG-Mitglied zahlt demnach künftig 100 Euro pro Jahr zusätzlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind es 50 Euro. Bei Fördermitgliedern und auswärtigen Mitgliedern soll keine Umlage erhoben werden. Bei Familienmitgliedschaften sind es 100 Euro pro angemeldeter Familie.

Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung steht im Kalendereintrag, dort sind auch alle Beschlussvorschläge im Wortlaut enthalten.

1. März (Sonntag)

Der SRG-Vorstand schlägt außerdem vor, den Paragraphen 5 der Beitragsordnung zu präzisieren. Dabei geht es um die Familienmitgliedschaft – und wie lange ein Kind unter die Regelungen des Familienbeitrags fallen kann. An den Bestimmungen ändert sich nichts: Bis zum Ende der ersten Ausbildung beziehunsgweise bis zum Ende des ersten Studiums, aber höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die neue Formulierung beschreibt das genauer.

Außerdem schlägt der Vorstand eine Satzunsgänderung vor, damit es künftig auch möglich ist, zum Kalenderhalbjahr die MItgliedschaft zu beenden. Bislang gestattet die Satzung der Schweriner Rudergesellschaft nur, die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende zu kündigen, künftig soll das auch zum 30, Juni hin möglich sein.

Die Mitgliederversammlung mit Berichten über Erfolge und Fahrten im vergangenen Jahr und dem Rechenschaftsbericht des Vorstandes findet am Sonntag, 1. März, um 14 Uhr im Sportgymnasium statt. Dort ist am Tag zuvor bereits der Ergocup 2026.

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Die Mitgliederversammlung 2026 der Schweriner Rudergesellschaft entscheidet über eine Satzungsänderung und über Änderungen in der Beitragsordnung. Dabei geht es auch um eine zusätzliche Umlage. Diese ist nötig, um den Vereinsbetrieb sichern zu können.

Wer am SRG-Bootshaus sein Boot zum Steg trägt, kann die Bodenwelle direkt an der Uferkante nicht übersehen. Die Uferbefestigung an der Spundwand ist abgesackt. „Es besteht die Gefahr, dass der gesamte Sattelplatz in den Schweriner See abbricht“, sagt Stephan Möller, Vorsitzender der SRG. „Dann wäre kein Ruderbetrieb mehr möglich.“ Im Herbst dieses Jahres könnte unter Umständen schon die Sanierung beginnen. Die Kosten könnten bei etwa 120.000 Euro liegen, denn auf einer Länge von gut 55 Metern ist eine neue Spundwand mit einer Einbindetiefe von 8 Metern erforderlich. Betroffen ist auch der Uferbereich auf der Restaurantseite und damit der öffentlich zugängliche Steg.

Auch dieser Steg, der Vereinseigentum ist, ist marode. Der Holzbelag ist in weiten Teilen hinüber. Ein neuer Belag mit Betonplatten an Land und neuen Holzplanken ab der Uferkante könnte mit etwa 75.000 Euro zu Buche schlagen. Und auch der Übergang zwischen den beiden Gebäuden auf dem Vereinsgelände muss erneuert werden. „Die Verkehrssicherungspflicht ist nur noch mit hohem finanziellen Aufwand zu gewährleisten“, sagt Stephan. Die Brücke braucht neue Längsträger und einen neuen Belag aus Holz. Ansonsten wäre der Zugang zu den Zimmern über dem Restaurantbereich bald nicht mehr möglich.

Die SRG wird dafür Fördermittel beantragen und eine Finanzierung planen. Das allein reicht aber nicht – auch nicht trotz des lebhaften Einsatzes vieler Mitglieder bei jedem Arbeitseinsatz oder anderen Umbauarbeiten. Diese Fälle sind ein paar Nummern größer. Die Zeit drängt, da ist sich der SRG-Vorstand sicher. „Wenn wir es jetzt nicht angehen: mit jedem weiteren Jahr würde es noch teurer werden“, sagt Hartwig Kühl, einer der stellvertretenden SRG-Vorsitzenden. Darum hat der geschäftsführende Vorstand einen Vorschlag für eine Instandsetzungsumlage entworfen, die in die Beitragsordnung der Schweriner Rudergesellschaft aufgenommen werden soll. Jedes erwachsene SRG-Mitglied zahlt demnach künftig 100 Euro pro Jahr zusätzlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind es 50 Euro. Bei Fördermitgliedern und auswärtigen Mitgliedern soll keine Umlage erhoben werden. Bei Familienmitgliedschaften sind es 100 Euro pro angemeldeter Familie.

Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung steht im Kalendereintrag, dort sind auch alle Beschlussvorschläge im Wortlaut enthalten.

1. März (Sonntag)

Der SRG-Vorstand schlägt außerdem vor, den Paragraphen 5 der Beitragsordnung zu präzisieren. Dabei geht es um die Familienmitgliedschaft – und wie lange ein Kind unter die Regelungen des Familienbeitrags fallen kann. An den Bestimmungen ändert sich nichts: Bis zum Ende der ersten Ausbildung beziehunsgweise bis zum Ende des ersten Studiums, aber höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die neue Formulierung beschreibt das genauer.

Außerdem schlägt der Vorstand eine Satzunsgänderung vor, damit es künftig auch möglich ist, zum Kalenderhalbjahr die MItgliedschaft zu beenden. Bislang gestattet die Satzung der Schweriner Rudergesellschaft nur, die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende zu kündigen, künftig soll das auch zum 30, Juni hin möglich sein.

Die Mitgliederversammlung mit Berichten über Erfolge und Fahrten im vergangenen Jahr und dem Rechenschaftsbericht des Vorstandes findet am Sonntag, 1. März, um 14 Uhr im Sportgymnasium statt. Dort ist am Tag zuvor bereits der Ergocup 2026.

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