laut Mitgliederversammlung vom 27.02.2022
§1 Beitragshöhe
- Die Mitgliedsbeiträge setzt die Jahreshauptversammlung fest.
§2 Zahlweise
- Die Mitglieder der Schweriner Rudergesellschaft zahlen ihre Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschriftmandat.
- Liegt kein Lastschriftmandat vor, erhebt die Schweriner Rudergesellschaft eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro pro Jahr.
- Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich jeweils am 30. März und am 30. September.
§3 Mitgliedsbeiträge
- Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt 300 Euro (ab 01.07.2022 360 Euro) im Jahr. Der Monatsbeitrag beträgt 25 Euro (ab 01.07.2022 30 Euro).
- Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt 200 Euro (ab 01.07.2022 264 Euro) im Jahr. Der Monatsbeitrag beträgt 17 Euro (ab 01.07.2022 22 Euro).
- Der Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt 140 Euro (ab 01.07.2022 180 Euro) im Jahr. Der Monatsbeitrag beträgt 12 Euro (ab 01.07.2022 15 Euro).
- Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 120 Euro im Jahr. Der Monatsbeitrag beträgt 10 Euro.
- Der Mitgliedsbeitrag für auswärtige Mitglieder beträgt 162 Euro (ab 01.07.2022 180 Euro) im Jahr. Der Monatsbeitrag beträgt 13,50 Euro (ab 01.07.2022 15 Euro).
- Der Mitgliedsbeitrag für Familien beträgt 400 Euro (ab 01.07.2022 600 Euro) im Jahr. Der Monatsbeitrag beträgt 34 Euro (ab 01.07.2022 50 Euro).
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
- Der geschäftsführende Vorstand kann in Einzelfällen von den Mitgliedsbeiträgen abweichen.
§4 Ermäßigte Mitgliedsbeiträge
- Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag gilt für volljährige Auszubildende, Empfänger von Arbeitslosengeld II, alleinerziehende Erwachsene, Rentner, Freiwilligendienst-Leistende, Studenten unter 25 Jahren, sowie volljährige Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen.
- Die Zahlung ermäßigter Mitgliedsbeiträge muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Antrag muss durch geeignete Bescheinigungen begründet werden. Sofern eine Bescheinigung befristet ist, muss nach ihrem Ablauf eine neue vorgelegt werden.
- Die Zahlung ermäßigter Mitgliedsbeiträge kann nicht rückwirkend beantragt werden.
- Sofern der Grund für eine Ermäßigung nicht ein volles Kalenderjahr vorliegt, wird der Mitgliedsbeitrag für die jeweiligen Monate ermäßigt.
§5 Mitgliedsbeitrag für Familien
- Als Familie im Sinne dieser Beitragsordnung gelten alle ehelichen und eheähnlichen Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind. Bis zum Ende der ersten Ausbildung/ Studiums und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist ein Kind dem Familienbeitrag zuzuordnen.
§6 Zusätzliche Beiträge
- Die Schweriner Rudergesellschaft erhebt ab 01.01.2022 einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag von 100 Euro im Jahr. Die Abrechnung erfolgt bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres.
- Der zusätzliche Mitgliedsbeitrag wird fällig für Mitglieder über 18 Jahre bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres
a. die nicht Förder- oder Ehrenmitglied des Vereins sind,
b. die nicht an mindestens zwei der vom Verein vorgegebenen jährlichen ca. dreistündigen Arbeitseinsätze teilgenommen haben,
c. die nicht in sonstiger Form in vergleichbarem Umfang ehrenamtlich für den Verein tätig waren. - Die Entscheidung, den Zusatzbeitrag zu leisten oder sich davon durch Arbeits- oder ehrenamtliche Leistungen für den Verein zu befreien, steht jedem Mitglied frei.
- Die Entscheidung zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Arbeitseinsätzen bzw. der Erbringung von Ehrenamtsleistungen und damit über die Befreiung von oder die Verpflichtung zur Zahlung des zusätzlichen Beitrags ist von jedem zur Zahlung verpflichteten Mitglied nach Gültigwerden dieses Beschlusses dem Vorstand zur Kenntnis zu geben.
a. Die Entscheidung gilt fortlaufend.
b. Sie kann von jedem Mitglied einmal pro Jahr durch schriftliche Information an den Vorstand geändert werden. Als Frist dafür gilt der 31. Januar jedes jeweiligen Jahres Für das Kalenderjahr 2022 gilt eine Frist bis zum 01.07.
c. Neue Mitglieder treffen Ihre Entscheidung nach (3) bei der Aufnahme. - Erbringt ein Mitglied trotz Entscheidung für die Arbeits- oder Ehrenamtsleistungen zugunsten des Vereins diese Leistungen nicht, ist es zur Zahlung des zusätzlichen Mitgliedsbeitrags gem. (1) verpflichtet, es sei denn
a. es ist eine begründete schriftliche Abmeldung beim Vorstand von den Arbeitseinsätzen erfolgt,
b. die geschuldete Leistung ist durch eine(n) vorab benannten Vertreter(in) erbracht worden,
c. es liegen langwierige Erkrankungen oder Verletzungen vor. - Kadersportler der SRG, die an einem auswärtigen Stützpunkt trainieren, sind von der Teilnahme an Arbeitseinsätzen und von der Zahlung eines Zusatzbeitrags befreit.
§7 Aufnahmebeitrag
Mitglieder, die neu in den Verein aufgenommen werden, sind dazu verpflichtet, eine einmalige Aufnahmegebühr zu leisten. Diese beträgt für:
Förderer | – |
Ki / Ju | 10 € |
Auswärtige Mitgl. | 50 € |
Ermäßigte Erwachsene | 50 € |
Erwachsene | 100 € |
Familien Zahler | 100 € |
Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit der 1. Beitragszahlung fällig.
Teilnehmer des Anfängerkurses erhalten 100% Ermäßigung auf die jeweilige Beitragsgruppe.