Am 2. März 2025 ist Mitgliederversammlung der Schweriner Rudergesellschaft. Beginn: 14 Uhr. Ort: Sportgymnasium, Von-Flotow-Straße 20. Der geschäftsführende Vorstand legt Rechenschaft ab und stellt sich zur Wiederwahl. Außerdem geht es um eine Satzungsänderung: In der Vereinssatzung ist auch festgelegt, wie die Fahne der Schweriner RG aussehen soll. Seit dem vergangenen Jahr hat die SRG ein modernes, zeitgemäßes, eindeutiges neues Logo für ihre Flagge. Die entsprechende Passage in §1, Satz 4 muss dementsprechend angepasst werden.
Bisher lautet der erste Abschnitt der SRG-Satzung wie folgt:
§ 1 Name, Sitz
- Der Verein steht in der Tradition der Schweriner Rudergesellschaft von 1874/1875 und setzt dessen Tätigkeit fort. Der Ruderverein führt den Namen „Schweriner Rudergesellschaft von 1874/1875 e. V.“ (SRG).
- Er hat seinen Sitz in: 19061 Schwerin, Franzosenweg 21.
- Der Verein ist im Vereinsregister der Stadt Schwerin eingetragen.
- Der Verein führt folgende Vereinsfahne: Weißer Untergrund, waagerecht und senkrecht zwei blaueStreifen im Abstand, im Kreuzungspunkt der Streifen das Stadtwappen der Stadt Schwerin, in der
linken oberen Ecke der Fahne sind die Buchstaben SRG eingetragen.
- Die Mitglieder sind berechtigt, die Fahnensymbolik als Wimpel an den Booten zu führen und alsAnstecknadel an der Kleidung zu tragen.
- Der Verein ist Mitglied des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und des LandesruderverbandesMecklenburg-Vorpommern (LRV).
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der neue Wortlaut betrifft Satz 4 (hier kursiv dargestellt):
§ 1 Name, Sitz
- Der Verein steht in der Tradition der Schweriner Rudergesellschaft von 1874/1875 und setzt dessen Tätigkeit fort. Der Ruderverein führt den Namen „Schweriner Rudergesellschaft von 1874/1875 e. V.“ (SRG).
- Er hat seinen Sitz in: 19061 Schwerin, Franzosenweg 21.
- Der Verein ist im Vereinsregister der Stadt Schwerin eingetragen.
- Der Verein führt folgende Vereinsfahne: Auf weißem Untergrund sind zwei gekreuzte blau-weiße Skulls abgebildet. Im Kreuzungspunkt ist ein großes blaues Wappen zu sehen. In der Mitte befindet sich ein Schild mit einem Reiter, der eine Fahne hält. Am oberen Ende des Wappens ist die Silhouette des Schweriner Schlosses mit mehreren Türmen dargestellt. Unter dem Wappen befindet sich ein blauer Schriftzug in Großbuchstaben mit dem Wortlaut „SCHWERINER RUDERGESELLSCHAFT“. Darunter steht in kleiner Schrift „von 1874/75 e.V.“.
- Die Mitglieder sind berechtigt, die Fahnensymbolik als Wimpel an den Booten zu führen und als Anstecknadel an der Kleidung zu tragen.
- Der Verein ist Mitglied des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und des Landesruderverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LRV).
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Am 2. März 2025 ist Mitgliederversammlung der Schweriner Rudergesellschaft. Beginn: 14 Uhr. Ort: Sportgymnasium, Von-Flotow-Straße 20. Der geschäftsführende Vorstand legt Rechenschaft ab und stellt sich zur Wiederwahl. Außerdem geht es um eine Satzungsänderung: In der Vereinssatzung ist auch festgelegt, wie die Fahne der Schweriner RG aussehen soll. Seit dem vergangenen Jahr hat die SRG ein modernes, zeitgemäßes, eindeutiges neues Logo für ihre Flagge. Die entsprechende Passage in §1, Satz 4 muss dementsprechend angepasst werden.
Bisher lautet der erste Abschnitt der SRG-Satzung wie folgt:
§ 1 Name, Sitz
- Der Verein steht in der Tradition der Schweriner Rudergesellschaft von 1874/1875 und setzt dessen Tätigkeit fort. Der Ruderverein führt den Namen „Schweriner Rudergesellschaft von 1874/1875 e. V.“ (SRG).
- Er hat seinen Sitz in: 19061 Schwerin, Franzosenweg 21.
- Der Verein ist im Vereinsregister der Stadt Schwerin eingetragen.
- Der Verein führt folgende Vereinsfahne: Weißer Untergrund, waagerecht und senkrecht zwei blaueStreifen im Abstand, im Kreuzungspunkt der Streifen das Stadtwappen der Stadt Schwerin, in der
linken oberen Ecke der Fahne sind die Buchstaben SRG eingetragen.
- Die Mitglieder sind berechtigt, die Fahnensymbolik als Wimpel an den Booten zu führen und alsAnstecknadel an der Kleidung zu tragen.
- Der Verein ist Mitglied des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und des LandesruderverbandesMecklenburg-Vorpommern (LRV).
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der neue Wortlaut betrifft Satz 4 (hier kursiv dargestellt):
§ 1 Name, Sitz
- Der Verein steht in der Tradition der Schweriner Rudergesellschaft von 1874/1875 und setzt dessen Tätigkeit fort. Der Ruderverein führt den Namen „Schweriner Rudergesellschaft von 1874/1875 e. V.“ (SRG).
- Er hat seinen Sitz in: 19061 Schwerin, Franzosenweg 21.
- Der Verein ist im Vereinsregister der Stadt Schwerin eingetragen.
- Der Verein führt folgende Vereinsfahne: Auf weißem Untergrund sind zwei gekreuzte blau-weiße Skulls abgebildet. Im Kreuzungspunkt ist ein großes blaues Wappen zu sehen. In der Mitte befindet sich ein Schild mit einem Reiter, der eine Fahne hält. Am oberen Ende des Wappens ist die Silhouette des Schweriner Schlosses mit mehreren Türmen dargestellt. Unter dem Wappen befindet sich ein blauer Schriftzug in Großbuchstaben mit dem Wortlaut „SCHWERINER RUDERGESELLSCHAFT“. Darunter steht in kleiner Schrift „von 1874/75 e.V.“.
- Die Mitglieder sind berechtigt, die Fahnensymbolik als Wimpel an den Booten zu führen und als Anstecknadel an der Kleidung zu tragen.
- Der Verein ist Mitglied des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und des Landesruderverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LRV).
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.